Zuschuss für einen Bürostuhl beantragen (Krankenkasse, DRV)

Kevin Krüger | aktualisiert: 22.05.2025

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Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen ergonomischen oder einen orthopädischen Bürostuhl benötigen, gewähren verschiedene Kostenträger einen Zuschuss. Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme sehr unterschiedlich. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.305 €.

Krankenkasse

Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund bleiben. Sie sparen hohe Kosten für ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Krankengeld. Jede Krankenkasse handhabt die Gewährung von Zuschüssen unterschiedlich.

Oft wird fallweise entschieden, wer bezuschusst wird. Daher sollten Sie auf jeden Fall Ihren Sachbearbeiter kontaktieren. Erfragen Sie, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss bewilligt wird, wie hoch dieser ist, und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Die folgenden Unterlagen werden i.d.R. benötigt:

Attest: Sie brauchen ein ärztliches Attest, am besten vom Orthopäden, das attestiert, dass Sie den Bürostuhl zwingend für die berufliche Tätigkeit benötigen. Manche Krankenkassen empfehlen Ärzte, um die Anerkennung des Rezepts zu erleichtern.

Reha-Bericht (wenn vorhanden): Sie brauchen einen Entlassungsbericht, der die Notwendigkeit eines ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhls begründet.

Angebot: Sie brauchen ein Kaufangebot eines Fachhändlers für Bürostühle. Manche Krankenkassen kooperieren mit bestimmten Herstellern. In diesem Fall können Sie einen passenden Bürostuhl aus deren Angebot wählen.

Antragsunterlagen: Entweder werden Ihnen diese per Post zugesendet oder Sie können diese auf der Webseite herunterladen.

Tipp: Seien Sie hartnäckig und überzeugen Sie Ihre Krankenkasse davon, dass Sie den Bürostuhl zwingend für den Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit benötigen. Weisen Sie darauf hin, dass es sich um eine einmalige Präventiv-Investition in Ihre Gesundheit handelt. Die Krankenkasse profitiert langfristig durch weniger Ausfallzeiten und Behandlungskosten.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung handelt nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Das heißt, es werden alle Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation ausgeschöpft, um die Arbeitskraft wiederherzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten von bis zu 1.305 €, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– Wenn Sie 15 Jahre oder länger rentenversichert sind (dazu zählen auch der Bezug von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Zeiten der Kinderbetreuung)
– Wenn Sie 5 Jahre rentenversichert sind, nach einem Heilverfahren oder einer Kur
– Wenn die Rente ansteht oder bereits Rente bezogen wird

In 4 Schritten zum Zuschuss

Schritt 1: Ärztliches Attest

Ärztliches Attest Bürostuhl Arbeitgeber

Einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung haben Sie bei den nachfolgenden Krankheitsbefunden. Für die Beantragung benötigen Sie ein ärztliches Attest:

– Morbus Bechterew
– Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
– Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
– Hüft- und Kniearthrodese
– Girdlestone-Hüfte
– Spondylodese

Wichtiger HinweisSeit dem 01.04.2019 erhält man einen Zuschuss nur noch für die oben genannten Krankheitsbilder. In den Jahren zuvor wurden auch andere Krankheitsbilder mit bis zu 435 € gefördert, z.B. nach einem Bandscheibenvorfall. Zumindest wurde die Höhe der Förderung auf 1.305 € deutlich angehoben.

Das muss im Attest des Facharztes oder Orthopäden stehen
Der behandelnde Arzt muss in einem medizinischen Gutachten attestieren, dass die Anschaffung eines orthopädischen Bürostuhls „unabdingbar und zwingend notwendig“ ist, um die „berufliche Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrecht zu erhalten“ oder um eine „erfolgreiche Rehabilitation ins Arbeitsleben zu ermöglichen“, falls eine Rehamaßnahme absolviert wurde. Wenn Sie an einer Reha teilgenommen haben, sollten die Angaben in Ihrem Entlassungsbericht enthalten sein.

Darüber hinaus muss das Attest eine möglichst detaillierte Beschreibung der benötigten Stuhlfunktionen enthalten. Der Bürostuhl muss einen „nach allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche besitzen, die das aktiv-dynamische sitzen fördert“. Der Bürostuhl soll sich den „Bewegungen des Körpers anpassen“ und bei Bedarf eine „Lordosenstütze“ besitzen. Umso detaillierter die Verordnung, desto besser kann der Fachhändler einen Bürostuhl mit den passenden Funktionen auswählen.

In der ärztlichen Bescheinigung sollte ein logischer Bezug vom Krankheitsbild zur Beschreibung der benötigten Stuhlfunktionen hergestellt werden. Mit einer guten Begründung ist die Bezuschussung vom Kostenträger sehr wahrscheinlich.

Schritt 2: Arbeitgeber informieren

Bevor Sie mit dem ärztlichen Attest einen Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt. Übernimmt dieser die Kosten, ist der Bürostuhl rechtlich dessen Eigentum.

Deutsche Rentenversicherung Antrag Zuschuss Bürostuhl

Teilen Sie sich die Finanzierung, sollten Sie sich im Vorfeld darüber einigen, ob Sie den Stuhl bei einem Unternehmenswechsel mitnehmen dürfen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung den Stuhl komplett finanziert, können Sie ihn bei einem Wechsel des Unternehmens mitnehmen.

Fragen Sie vorher um Erlaubnis, wenn Sie Ihren eignen Bürostuhl im Büro Ihres Arbeitgebers nutzen wollen. In manchen Unternehmen muss erst der Betriebsarzt oder ein Ergonomie-Beauftragter seine Zustimmung erteilen. Eventuell hat Ihre Firma sogar einen geeigneten Schreibtischstuhl auf Lager, der Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann.

Wenn Sie dauerhaft zuhause im Home Office arbeiten und keinen festen Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen haben, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber einen ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wenn Sie hingegen nur temporär im Home Office arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf den Zuschuss. Dennoch lohnt es sich, beim Arbeitgeber nachzufragen.

Arbeitgeber von einem orthopädischen Bürostuhl überzeugen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen orthopädischen Bürostuhl bereitzustellen. Er kann selbst entscheiden, welche Arbeitsmittel er im Unternehmen einsetzt. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht bereit sein, Sie bei der Anschaffung zu unterstützen, weisen Sie ihn auf die folgenden Fakten hin:

1. Rückenschmerzen sind die häufigste Ursache für krankheitsbedingten Ausfall in Deutschland. Sie verursachen einen jährlichen Gesamtschaden i.H.v. 49 Mrd. €.

2. Ein langfristig erkrankter Arbeitnehmer verursacht laut der Bundesanstalt für Arbeit hohe Ausfallkosten für Unternehmen, im Durchschnitt 112 €/ Tag.

3. Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiter steigern nicht nur den Sitzkomfort, sondern auch deren Leistungsfähigkeit.

4. Gerade nach einer langen Auszeit sollte man bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz geeignete ergonomische Bedingungen vorfinden. Andernfalls drohen erneute Schmerzen und wiederkehrende gesundheitliche Probleme.

Für übergewichtige Personen interessant
Arbeitgeber sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 618 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3 und 4 dazu verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Von dieser Regelung profitieren vor allem übergewichtige Personen, die ein Recht auf robustere Bürostühle haben. Die entstehenden Mehrkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Falls es Sie betrifft, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach. Passende Modelle finden Sie hier: Bürostuhl für Übergewichtige

Schritt 3: Kostenvoranschlag einholen

Nachdem der ärztliche Bescheid vorliegt und Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen haben, können Sie sich nun auf die Suche nach einem Fachhändler machen. Es gibt zahlreiche Marken, daher empfehlen ich Ihnen, diese vorher im Fachgeschäft zu testen.

Fragen Sie alternativ Ihren behandelnden Arzt oder recherchieren Sie im Internet nach einem Fachgeschäft in Ihrer Nähe. Dort sollten Sie sich ausgiebig beraten lassen und zur Probe sitzen. Häufig können Sie den Bürostuhl auch zum Testen ausleihen.

Wichtig: Kaufen Sie den Bürostuhl erst, nachdem Sie die Zusage zur Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung haben. Andernfalls erlischt der Anspruch und Sie erhalten keinen Zuschuss. Holen Sie also immer einen Kostenvoranschlag ein, den Sie gemeinsam mit den anderen Unterlagen beim Kostenträger einreichen (Schritt 4).

Schritt 4: Unterlagen einreichen

Sie müssen die folgenden Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen:

Ärztliches Attest und wenn vorhanden den Entlassungsbericht der Rehaklinik

Kostenvoranschlag für einen orthopädischen Bürostuhl

– Eine detaillierte Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung, z.B. wie oft Sie sitzen, stehen oder im Wechsel arbeiten

G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag

G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben- Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind

Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie bei den Reha-Beratern der Rentenversicherungsträger, in Reha-Einrichtungen, bei behandelnden Ärzten und bei Ihrer Krankenkasse. Senden Sie alle Unterlagen an die Rentenversicherung, von der Sie auch Ihre Renteninformation erhalten. Diese leitet Ihre Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiter. Dort erfolgt eine Genehmigung oder Ablehnung. Den Bescheid erhalten Sie anschließend von der Rentenversicherung per Post.

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen oder Monate betragen. Bei Fragen wenden Sie sich an den Service der Rentenversicherung: 0800 1000 4800. Ist der Bescheid positiv, können Sie den Bürostuhl kaufen und die Rechnung der Rentenversicherung zusenden. Diese erstattet Ihnen anschließend die entstandenen Kosten bis maximal 1.305 €.

Zur Überbrückung bis zur Kostenübernahme kann ein orthopädisches Sitzkissen oder ein Lordosekissen helfen.

Wissenswertes: Die Rentenversicherung muss die Kosten übernehmen

Das Sozialgericht in Karlsruhe hat am 24.05.2016 entschieden, dass die Rentenversicherung (DRV) die Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl übernehmen muss. Geklagt hatte eine Frau, bei der die Rentenversicherung mit der Begründung abgelehnt hat, dass der Arbeitgeber für einen ergonomischen Bürostuhl sorgen muss. Dieser entsprach aber nicht den notwendigen Anforderungen, sodass die Erwerbsfähigkeit der Klägerin gefährdet war.

Der Antrag auf Förderung wurde abgelehnt? Widerspruch einlegen!
Sollte Ihr Antrag auf Förderung für einen orthopädischen Bürostuhl abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen.

Lesen Sie sich den Ablehnungsbescheid genau durch. Oft ist das Attest des Arztes zu ungenau beschrieben, eine „Empfehlung für einen orthopädischen Bürostuhl für den Rücken“ reicht beispielsweise nicht immer aus. Hier finden Sie Formulierungen, die das Attest enthalten sollte. Manchmal fehlen auch Informationen, die Sie der Rentenversicherung zeitnah nachreichen können.

Einen abgelehnten Bescheid können Sie vom Deutschen Gewerkschaftsbund überprüfen lassen, wenn Sie Mitglied sind. Eine Ablehnung braucht Sie also nicht verunsichern. Legen Sie Widerspruch ein und reichen Sie die fehlenden Informationen nach.

Sollte es mit dem Zuschuss nicht geklappt haben, müssen Sie die Finanzierung selbst übernehmen. Immerhin können Sie den Bürostuhl von der Steuer absetzen.

Agentur für Arbeit

Wenn Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, ist das Arbeitsamt bei der Beantragung eines Bürostuhls für Sie zuständig. Den Antrag erhalten Sie im Arbeitsamt bei Ihnen vor Ort.

Die Agentur für Arbeit hat außerdem spezielle Reha-Teams, die Sie bei der Beantragung unterstützen. Allgemeine Informationen zu den Leistungen und Fördermaßnahmen der Reha-Teams erhalten Sie hier.

Integrationsamt

– Für Beamte, Studenten und Sonderfälle
– Für behinderte Menschen, die technische Arbeitshilfen benötigen

Zum Integrationsamt

Berufsgenossenschaft

– Wenn Sie einen Unfall auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz hatten
– Wenn Sie eine Berufskrankheit haben

Zur Homepage der Berufsgenossenschaften

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