Abschreibung eines Bürostuhls

Kevin Krüger | aktualisiert: 08.10.2024

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Bürostühle bis zu einem Kaufpreis von 800 € (ohne Umsatzsteuer) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Jahr der Anschaffung oder über eine Nutzungsdauer von 13 Jahren abgeschrieben werden (AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums).

Kostet ein Bürostuhl mehr, ist eine Abschreibungsdauer über 13 Jahre Pflicht. Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer haben zusätzlich die Möglichkeit zur Bildung von Sammelposten bzw. Poolabschreibung über 5 Jahre.

Für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende

Gemäß § 4 Abs. 4 EStG können Sie Ihren Bürostuhl von der Steuer absetzen, sofern Sie ihn ausschließlich beruflich nutzen. Sie haben die folgenden Möglichkeiten zur Abschreibung:

Netto-Kaufpreis Möglichkeiten zur Abschreibung
Bis 250 € A) Sofortabzug
B) Regelabschreibung über 13 Jahre
250,01 € – 800 € A) Sofortabzug
B) Sammelposten über 5 Jahre
C) Regelabschreibung über 13 Jahre
800,01 € – 1.000 € A) Sammelposten über 5 Jahre
B) Regelabschreibung über 13 Jahre
Ab 1.000,01 € A) Regelabschreibung über 13 Jahre

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können ihren Bürostuhl gemäß § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten steuerlich absetzen, sofern er zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendig ist.

Der Bürostuhl darf nur für berufliche Zwecke oder Fortbildungszwecke genutzt werden. Sie dürfen ihn nicht privat nutzen. Sie haben die folgenden Möglichkeiten zur Abschreibung:

Netto-Kaufpreis Möglichkeiten zur Abschreibung
Bis 800 € A) Sofortabzug
B) Regelabschreibung über 13 Jahre
Ab 800,01 € A) Regelabschreibung über 13 Jahre

Ein Bürostuhl kann auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Zumutbarkeitsschwelle gemäß § 33 EStG überschritten wurde. Dann ist es egal, ob Sie den Schreibtischstuhl teilweise oder ausschließlich privat nutzen.

In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie den Bürostuhl aus medizinischen Gründen benötigen, z.B. nach einer OP oder einem Unfall. Auch zur Vorbeugung können Sie den Bürostuhl von der Steuer absetzen, z.B. bei einem drohenden Bandscheibenvorfall.

Alle Methoden zur Abschreibung im Detail

Sofortabzug

Bürostühle bis zu einem Kaufpreis von 800 € (seit 01.01.2018, davor 410 €) können zu 100 % im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Sie können den gesamten Rechnungsbetrag als Werbungskosten in die Einkommensteuererklärung (Anlage N) aufnehmen, wenn Sie den Stuhl ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen.

In buchführenden Unternehmen werden Stühle als Betriebsausgabe auf das entsprechende Konto gebucht, z.B. Büromaterial, Büromöbel oder Betriebs- und Büroausstattung.

Regelabschreibung über Nutzungsdauer von 13 Jahren

Egal wie viel Ihr Bürostuhl gekostet hat, sie können ihn über 13 Jahre hinweg abschreiben (laut Afa-Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums). Ab einem Kaufpreis von 1.000,01 € (für Angestellte ab 800,01 €) ist diese Abschreibungsmethode Pflicht.

Bildung von Sammelposten/ Poolabschreibung

Liegt der Kaufpreis des Stuhls zwischen 250,01 € – 1.000 € (seit 01.01.2018, davor 410,01 € – 1.000 €), haben Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer gemäß § 6 Abs. 2a EStG die Möglichkeit zur Bildung von Sammelposten/ Poolabschreibung.

Alle Anschaffungen dieser Preisspanne werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre linear mit 20 % abgeschrieben. Diese Form der Abschreibung lohnt sich besonders für Gegenstände, deren durchschnittliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle über 5 Jahren liegt, z.B. Büromöbel mit 13 Jahren.

Wenn Sie die Poolabschreibung wählen, werden alle Produkte aufgenommen. Eine Mischung aus Sofortabschreibung und Sammelpostenbildung im gleichen Jahr ist nicht möglich. Sie können jedes Jahr neu entscheiden, welche Methode sich lohnt.

Nützliche Tipps zum Steuern sparen

Für alle Büromöbel in Ihrem Arbeitszimmer wie Schreibtische, Schränke, Sessel und Regale gelten die gleichen Grenzwerte und Fristen wie für Bürostühle. Sollten Sie Möbel für über 1.000 € kaufen, müssen sie diese über 13 Jahre hinweg abschreiben.

Wenn Sie die Steuerersparnis sofort geltend machen wollen, teilen Sie die Rechnung wenn möglich in kleinere Rechnungsbeträge unter je 1.000 € auf. Als Freiberufler, Selbstständiger, Gewerbetreibender und Unternehmer können Sie Sammelposten bilden. Unter 800 € ist sogar eine Sofortabschreibung möglich, auch für Arbeitnehmer.

Sie sparen Steuern im Jahr der Anschaffung und gewinnen Liquidität. Achten Sie auf getrennte Rechnungen und heben Sie diese mit der Quittung auf. Es kann sein, dass das Finanzamt bei der Sammelpostenbildung genauer hinsieht und Rückfragen stellt. Überlegen Sie sich, warum die Büroeinrichtung nicht als Einheit zu betrachten ist.

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14 Kommentare zu „Abschreibung eines Bürostuhls“

  1. Hallo! Habe neue Büromöbel für insgesamt etwa 3.500 € gekauft, dafür EINE Rechnung mit genauer preislicher Einzelaufschlüsselung über diesen Gesamtbetrag bekommen. Die Einzelteile liegen alle unterhalb von 1.000 € (Tischplatte, Gestell, Sideboard, Schrank, Schrankaufsatz usw.). Kann ich als Selbständiger alle Einzelteile einzeln sofort absetzen, oder muss ich den Gesamtbetrag über 13 Jahre abschreiben?

    1. Hallo Steffen,

      da es nur eine Rechnung gibt, erfolgt die Abschreibung über 13 Jahre. Gäbe es Einzelrechnungen, ist je nach Rechnungsbetrag ein Sofortabzug oder die Bildung von Sammelposten (Poolabschreibung) möglich. Frage aber sicherheitshalber nochmal bei deinem Steuerberater nach.

      Viele Grüße
      Kevin

  2. Meine Frau will sich einen neuen Bürostuhl für 500 € kaufen, geht aber im August in Pension. Kann sie den Bürostuhl trotzdem voll absetzen oder nur 5/12? Ich als Pensionär kann ja wohl nichts mehr absetzen.

    1. Hallo Georg,

      der Bürostuhl kann meines Wissens in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn man im gleichen Jahr in Pension geht. Frage ggf. nochmal bei einem Steuerberater nach.

      Viele Grüße
      Kevin

  3. Madeleine Heuser

    Vielen Dank für die Erklärungen zu den Abschreibungs-Zeiten und der Sofortabschreibung. Wir haben in unserem Unternehmen gerade eine ganze Menge Büromöbel aus einem Onlineshop gekauft. Da stellt sich natürlich die Frage, wie und ob wir es steuerlich absetzen können.

    1. Hallo Madeleine, bei Möbeln gilt grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Je nach Netto-Kaufpreis sind die entsprechenden Abschreibungsmethoden möglich. LG Kevin

  4. Eine Frage: neuer Bürostuhl kostete 2.000 €, ich nutze ihn aber nur zu 50 %. Kann ich in diesem Jahr dann eine einmalige Sofortabschreibung über 950 € brutto machen?

    1. Hallo Chris,

      maßgeblich ist der Kaufpreis, nicht die Nutzungsdauer. Insofern ist dies meines Wissens nicht möglich.

      Viele Grüße
      Kevin

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